Vorschlag zur Ausschüttung einer Dividende von 1,00 EUR pro Aktie nach Wahl der Aktionäre ganz oder teilweise in bar oder in Aktien
Ad hoc-Meldung nach Art. 17 MAR
Hamburg, 15. März 2024: Basierend auf dem erfolgreichen Geschäftsjahr 2023 mit einem Konzernergebnis nach Anteilen von Minderheitsgesellschaftern in Höhe von 55,1 Mio. EUR haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der Ernst Russ AG (ISIN DE000A161077) heute beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung einmalig die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 1,00 EUR pro Aktie vorzuschlagen. Grundlage für die Ausschüttung bildet der Einzelabschluss der Ernst Russ AG mit einem Bilanzgewinn in Höhe von 82,1 Mio. EUR sowie einem positiven Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 62,7 Mio. EUR (Vorjahr: 4,6 Mio. EUR). Da die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 Körperschaftsteuergesetz (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, wird sie an die Aktionäre netto, d.h. ohne Abzug von Steuern wie Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag, ausgezahlt.
Die Dividende wird nach Wahl der Aktionäre ganz oder teilweise in bar oder in Form von Aktien der Gesellschaft geleistet. Die näheren Details dazu werden in einem gesonderten Dokument zur Information gemäß Artikel 1 Abs. 4 lit. h) Verordnung (EU) 2017/1129 dargelegt. Dieses Dokument wird ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Einladungsbekanntmachung zur Hauptversammlung 2024 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Ernst Russ AG zugänglich sein und insbesondere Informationen über die Anzahl und die Art der Aktien und Ausführungen über die Gründe und die Einzelheiten des Aktienangebots enthalten.
Der Geschäftsbericht 2023 wird am 18. März 2024 veröffentlicht. Die ordentliche Hauptversammlung 2024 der Ernst Russ AG findet am 30. Mai 2024 statt.
Diese Ad hoc-Mitteilung wurde veröffentlicht am 15.03.2024 um 13:50 Uhr.